INTERVIEW mit Bushido

"Mein Erfolg gibt mir recht!"
wj Berlin/Aurich. Einerseits gilt er vielen nach wie vor als Skandal-Rapper. Andererseits zählt er längst zu den erfolgreichsten Künstlern seines Genres in Deutschland. Fakt ist, Anis Mohamed Youssef Ferchichi – besser bekannt unter seinem Pseudonym Bushido – hat sich von ganz unten bis ganz nach oben an die Spitze gekämpft. Anlässlich seiner Tournee, die ihn am 15. Oktober 2011 auch in die Auricher Sparkassenarena führen wird, stand der Deutsch-Rapper im folgenden Interview Rede und Antwort.
Frage: Was steckt konkret hinter dem Namen Bushido?
Bushido: Das stammt ursprünglich von den japanischen Samurai. Übersetzt bedeutet das so viel wie „der Weg des Kriegers“ und beinhaltet verschiedene Tugenden. Darauf gestoßen bin ich am Anfang meiner Karriere in einem Computerspiel. Ich hätte selbst nicht gedacht, dass das rund zwölf Jahre später so prägnant wird. Heute sagt sogar meine Mutter Bushido zu mir.

Frage: Ihr Debüt-Album „Vom Bordstein bis zur Skyline“ aus dem Jahre 2003 ist nach wie vor indiziert. Was ist so böse an diesem Album?
Bushido: Da müssen Sie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fragen. Ich selbst finde nicht, dass das meine Texte so schlimm sind. Da habe ich schon wesentlich schlimmere Sachen gehört, die nicht indiziert worden sind. Aber jemand hat sich eben daran gestört und diesen Tonträger angezeigt. Die Bundesprüfstelle hat daraufhin entschieden, dass der Tonträger indiziert wird und Punkt. Wenn ein Tonträger erst einmal auf dem Index landet, kommt der da so leicht nicht mehr wieder runter.

Frage: Was bedeutet das genau? Ist der jetzt verboten?
Bushido: Indiziert heißt eigentlich nur, dass man den Tonträger nicht unter 18 Jahren erwerben darf. Der ist jetzt nicht verboten. Allerdings gibt es in Deutschland keine Vertriebswege, mit dem Tonträger gezielt an über 18-Jährige ausgeliefert werden können. Für den Normalverbraucher bedeutet dies, dass der Tonträger praktisch komplett aus dem Handel verschwindet, obwohl er eigentlich nicht verboten ist. Und so ist das im Moment.

Frage: Haben Sie versucht, etwas dagegen zu unternehmen?
Bushido: Wenn ein Tonträger indiziert wird, dann in der Regel nicht der gesamte Tonträger, sondern nur einzelne Teile oder einige Lieder daraus. Sobald das passiert, ist allerdings der komplette Tonträger im Eimer. Was man machen könnte, wäre eine Wiederveröffentlichung ohne die indizierten Songs. Aber das haben wir in dieser Form nicht gemacht. Stattdessen haben wir versucht, die Texte zu erklären.
Emder Zeitung vom 13. August 2011 und Sonntagsblatt vom 14. August 2011
Foto und Video: ersguterjunge