Amtsgericht 1951
Umquartierung macht bundesweit Schlagzeilen
wj Weener. Vor rund 70 Jahren verfügte das Oldenburger Oberlandesgericht, dass in seinem Einzugsgebiet befindliche Justizgebäude, die nicht von Justizbediensteten bewohnt wurden, zügig und notfalls mit Hilfe der Gerichte geräumt werden sollten. Der Hintergrund: Für Richter, die nicht an ihrem Dienstort wohnten, musste damals pro Tag ein Trennungsgeld in Höhe von fünf bis sechs Mark gezahlt werden. Das wollte man mit den frei werdenden Wohnungen kompensieren. Den Anfang machte das Amtsgericht in Weener, das damit unverhofft überregional in die Schlagzeilen geriet.
Ausführlicher Bericht in der Ostfriesen-Zeitungvom 23. Oktober 2021
Foto: OZ/Ortgies