50 Jahre Radikalenerlass
Viele sind bis heute nicht rehabilitiert
wj Jever. Terroristen wie Ulrike Meinhof oder Andreas Baader hätten nichts an einer Schule oder bei der Polizei zu suchen, lautete eine Rechtfertigung für den so genannten Radikalenerlass, der vor 50 Jahren am 28. Januar 1972 von Bund und Ländern verabschiedet wurde. Ursprünglich ging es der Politik darum, keine verfassungsfeindlich gesinnten Extremisten im Staatsdienst zu beschäftigen. Die Umsetzung sorgte jedoch bald nicht nur in Deutschland für heftige Kritik. Gegner sprachen gar von einem „Berufsverbot“. Tatsächlich verloren viele Menschen ihre Jobs. Die meisten von ihnen warten und hoffen bis heute auf eine Rehabilitierung.
Ausführlicher Bericht in der Ostfriesen Zeitung vom 29. Januar 2022
Reprint: SUB Göttingen