SRP-Verbot
Angriff alter Nazis auf junge Demokratie
wj Aurich.Im September 2021 feiert das Bundesverfassungsgericht offiziell seinen 70. Geburtstag. Schon kurz nach dessen Gründung brachte die damalige Bundesregierung einen Antrag auf den Weg, um die Verfassungstreue der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und der Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) überprüfen zu lassen. Letztlich sollten beide Parteien verboten werden. Dass das Verfahren gegen die SRP deutlich schneller über die Bühne ging, lag auch an den politischen Ereignissen in Ostfriesland, die in der Urteilsbegründung der Karlsruher Richter explizit Erwähnung fanden.
Ausführlicher Bericht im Ostfriesen-Zeitung vom 11. September 2021
Quelle Handzettel: NLA Aurich